Grillrezepte - Grilltipps
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Rechtliche Informationen zum Thema Grillen
Wenn es um das Thema Grillen, treten auch häufig Rechtsfragen auf. Hier sind ein paar Informationen zum rechtlichen Umgang mit dem Thema Grillen. Diese Informationen wurden von Rechtsanwalt Felser zur Verfügung gestellt. Das Originaldokument kann hier eingesehen werden: Link
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- Zweimal im Monat darf im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens gegrillt werden. Das gilt in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr, danach darf die Holzkohle bloß noch ausglühen (Vergleich vor dem Landgericht Aachen Az.: 6 S 2/02).
- Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf dem Balkon oder der Terasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (Urteil vom 29.April 1997; AG Bonn, Az.: 6 C 545/96; Zeitschrift Wohnungswirtschaft&Mietrecht 1997, S.325).
- Dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr darf auf der Terasse gegrillt werden (Urteil des Landgerichtes Stuttgart; Az.: 10 T 359/96).
- Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Eigentumswohnanlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist das Grillen erlaubt (Urteil vom 18. März 1999 des BayOIG, Az.: 2 Z BR 6/99).
Weitere Informationen finden Sie im Originaldokument |